Wissentransfereinschränkung durch gesetzliche Bestimmungen (Urheberrecht)
Dieser Indikator beinhaltet drei Unterindikatoren, die sich auf einen unangemessenen Schutz des Urheberrechts beziehen.
Kategorie | 2030Watch Indikator |
IST (2017) | 2,9 Summe Punkte |
SOLL (2030) | 1,1 Summe Punkte |
Ausgangswert Berechnung (2017) | 3,0 Summe Punkte |
2030-Ziel erreicht zu | 5 % |
- 1 SDG 1 — Keine Armut
- 2 SDG 2 — Kein Hunger
- 3 SDG 3 — Gesundheit und Wohlergehen
- 4 SDG 4 — Chancengerechte und hochwertige Bildung
- 5 SDG 5 — Geschlechtergleicheit
- 6 SDG 6 — Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen
- 7 SDG 7 — Bezahlbare und saubere Energie
- 8 SDG 8 — Gute Arbeit und Wirtschaftswachstum
- 9 SDG 9 — Industrie, Innovation und Infrastruktur
- 10 SDG 10 — Weniger Ungleichheiten
- 11 SDG 11 — Nachhaltige Städte und Gemeinden
- 12 SDG 12 — Nachhaltiger Konsum und Produktion
- 13 SDG 13 — Klimaschutz und Anpassung
- 14 SDG 14 — Leben unter Wasser
- 15 SDG 15 — Leben an Land
- 16 SDG 16 — Frieden, Recht und starke Institutionen
- 17 SDG 17 — Partnerschaft zur Erreichung der Ziele
Bis 2030 sollen die Wissentransfereinschränkungen in Deutschland nach dem CDI bei höchstens 1 liegen. (0-3)
Wie steht Deutschland im Vergleich zu EU/OECD Ländern?
Wie hat sich der Indikator in Deutschland über die Zeit verändert?
Weitere Informationen zu diesem Indikator
Beschreibung
Der Umgang mit dem Urheberrecht ist ein wichtiger Faktor, um Innovationen u.a. in der Privatwirtschaft zu fördern. Gleichzeitig verhindern zu strenge Gesetze zum Schutz des Urheberrechts, dass Innovationen von anderen Unternehmen aufgegriffen, genutzt und weiterentwickelt werden. Der hier genutzte Indikator stammt vom Commitment to Development Index des Centers for Global Development. Er umfasst drei Unterindikatoren: Der erste Unterindikator bezieht sich auf Urheberrechtsbestimmungen gegenüber Ländern des globalen Südens, die über die Vereinbarungen des TRIPS+ Abkommens (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights) hinausgehen und an die wirtschaftliche Situation in diesen Ländern nicht angepasst sind. Der zweite Unterindikator misst, inwiefern Gesetze gegen die Umgehung von Urheberrechtsverletzungen jegliche Nachahmung von Technologien verhindern. Der dritte Unterindikator bewertet, inwiefern ein Land nicht nur den urheberrechtlichen Schutz von Daten erlaubt, die bereits öffentlich zugänglich sind. Der Commitment to Development Index bewertet diese drei Unterindikatoren mit einem Wert zwischen 0 und 1. Je niedriger der Wert ist, um so eher erlauben die bestehenden Gesetze und Abkommen den Transfer von Technologien. Die Gesetze und Abkommen zu diesen drei Aspekten des Urheberrechts werden im Commitment to Development Index anhand von Punkten bewertet. Je restriktiver die nationalen Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz sind, um so mehr Strafpunkte werden vergeben.
Zielwert
Der bestmögliche Wert für den Indikator Technologietransfer im Commitment to Development Index ist 0. Der schlechteste Wert ist 3. Der Durchschnitt der fünf OECD Länder, die die besten Werte für diesen Indikator vorweisen, liegt bei 1,1. Damit liegt der Zielwert für diesen Indikator bei 2030Watch bei 1,1.
Ausgangswert (Fortschrittsberechnung)
Für Indikatoren ohne gesetzten Ausgangswert gegeben orientiert sich 2030Watch anhand der SDSN Methode an dem zweitschlechtesten Wert im gegebenen Ländervergleich.
Kategorie
Neuer Indikator: 2030Watch weist mit diesem Indikator zum Thema Technologietransfer auf die globale Verantwortung Deutschlands hin.
Methodik
Hier erfährst du mehr darüber wie Indikatoren berechnet und in Kategorien eingeteilt werden.
Indikator-Details
Kategorie | 2030Watch Indikator |
Zielwert/SOLL (2030) | 1,1 Summe Punkte |
Aktueller Wert/IST (2017) | 2,9 Summe Punkte |
Ausgangswert Fortschrittsberechnung (2017) | 3,0 Summe Punkte |
Indikatorquelle | 2030Watch/CGDEV |
Datenquelle | Centre for Global Development |